Rufen Sie mich an:
für mehr Kraft und Beweglichkeit
Wichtige Hinweise!
Vielen Dank für Ihr Verständnis und die Mithilfe bei der Umsetzung aller Vorgaben zur Einhaltung der geltenden Hygienemaßnahmen!
Akute und chronische Rückenschmerzen (z.B. Bandscheibenvorfall)
Kopfschmerzen, Migräne, Schwindel
Nachbetreuung nach Operationen oder Unfällen (z.B. Kreuzbandriss, Knieprothese)
Gelenksbeschwerden (z.B. Arthrose)
Therapie bei Überbelastungen oder Verletzungen im Sport
Chronische Erkrankungen der Lymphgefäße (z.B. Lymphödem nach Ablatio mammae)
Chronische Lungenerkrankungen
Vertragspartner aller Kassen
Rückenschmerzen und Gelenksbeschwerden beeinflussen die Lebensqualität und nehmen uns den Spaß an Bewegung. Nach einer Operation ist der Weg zu einem schmerzfreien Alltag oft lang und beschwerlich. Als Physiotherapeut möchte ich Sie gerne bei Ihrem optimalen Heilungsverlauf unterstützen.
Behandlungsschwerpunkte
Ziel der Physiotherapie ist die Verhinderung von Fehlbelastungen, die Vermeidung bzw. Verringerung von Schmerzen und die Wiederherstellung und Verbesserung der Bewegung.
Physiotherapeut und Osteopath i.A.
Jeder Mensch hat seine eigenen Wünsche, Bedürfnisse und Ziele, sowie körperliche Geschichte, jeder Mensch ist etwas Besonderes.
Passend zu Ihren Beschwerden, Ihrem Alter und Ihrem körperlichen Leistungsvermögen, erarbeite ich mit Ihnen gemeinsam eine auf Ihre Ziele abgestimmte Therapie.
Ich habe den Anspruch, Ihnen die bestmöglichste Therapie bieten zu können, daher nehme ich regelmäßig an diversen Fortbildungen teil.
Terminvereinbarung
Termine können Sie gerne per Telefon unter +43 5552 31 0 44, per Mail unter info@physio-schiffner.at oder direkt in der Praxis vereinbaren. Sollten Sie einmal nicht zur Therapie erscheinen können, bitte ich Sie Ihren Termin mind. 24 Stunden im Voraus abzusagen. Termine, die nicht oder zu spät abgesagt werden, muss ich leider in Rechnung stellen.
Kassenpraxis (Vertragspartner aller Kassen)
Als Vertragspartner aller Kassen rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Somit fällt für Sie, bei Inanspruchnahme von Kassenleistungen, kein Selbstbehalt an.
Ärztliche Verordnung
Eine physiotherapeutische Behandlung erfolgt auf ärztliche Verordnung. Diese muss vor Behandlungsbeginn von Ihrer Krankenkasse bewilligt werden. Die Rückvergütung der verordneten Leistungen mit der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse ist nur nach Zuweisung durch den behandelnden Haus- oder Facharzt möglich.
Behandlungskosten
Bei Inanspruchnahme von ärztlich verordneten Kassenleistungen entstehen für Sie keine Behandlungskosten, da diese von uns direkt mit Ihrer Versicherung abgerechnet werden. Bei Inanspruchnahme von Privatleistungen müssen die Behandlungskosten zur Gänze selbst getragen werden. Auskünfte über die Höhe der Behandlungskosten von Privatleistungen erteilen wir Ihnen gerne auf Anfrage.